Leitsätze:
Gewalt und insbesondere Aggression sind untrennbar mit unserer biologischen Existenz, unserem Leben verbunden. Es ist deshalb unmöglich, ein gewaltfreies bzw. aggressionsfreies Zusammenleben zu erreichen. Das muss man akzeptieren. Nicht der ”Gewaltfreiheit” sollte daher unser Bemühen gelten, sondern dem Versuch, die Auftretenswahrscheinlichkeit von Gewalt und Aggression zu minimieren, Eskalationen zu verhindern sowie Gewalt und Aggressionen so zu kanalisieren, dass sie die Mitmenschen möglichst wenig schädigen.
Allen erfolgreichen Maßnahmen gegen Gewalt in der Schule ist gemeinsam:
- Es gibt in der Schule verbindliche Regeln und Absprachen, an die sich alle halten,
auch die Lehrerinnen und Lehrer.- Es gibt eine wahrnehmbare Schulidentität, die das Wir-Gefühl unterstützt oder der Schulleiter beziehungsweise die Schulleiterin ist eine starke Integrationsfigur.
- Gewalttätiges Verhalten wird nicht ignoriert, sondern sofort mit einer Reihe gestaffelter
Sanktionen / Maßnahmen beantwortet.- Der Arbeitsaufwand für die Lehrerinnen und Lehrer ist größer als üblich, der notwendige Einsatz und das Engagement höher. Die Lehrerinnen und Lehrer sind sich ihrer Verantwortung als Verhaltensmodelle und Verhaltenstrainer bewusst und üben daher
Selbstdisziplin.
In Zusammenhang mit Gewalt besteht eine Interventionspflicht seitens der Lehrerinnen und Lehrer. Der Schulweg und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen in Überlegungen zur Gewaltprävention von Seiten der Schule einbezogen werden.
Aufsichtspflicht:
Intervention setzt ”Hinschauen” voraus und ”Hinschauen” Anwesenheit. Es muss sichergestellt werden, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Aufsichtspflicht pünktlich nachkommen. Verantwortlich dafür ist die Schulleitung!
Es gibt Vorkommnisse, da darf es nicht in das Ermessen der Schule oder einzelner Lehrerinnen und Lehrer gestellt sein, ob eine Sanktion verhängt wird!
Die Schulleitung beziehungsweise die betreffende Lehrperson macht sich in diesem Fall der Strafvereitelung schuldig.