Grundlagen erfolgreicher Prävention und Intervention
Leitsätze:
- Gewalt kann man erklären, aber nicht entschuldigen!
- Weggehen ist ”unterlassene Hilfeleistung” und damit strafbar!
- Solange der Gewalttäter seine Ziele durch Gewaltanwendung sicher, leicht und für ihn ungefährlich
erreicht, besteht für ihn kein Anlass, sein Verhalten zu ändern!
- Wer einen Gewalttäter schont, schlägt dem Opfer ins Gesicht!
- Gewalt wird so lange ausgeübt, wie sie sich lohnt!
- Wer als Lehrer regelmäßig 5 Minuten zu spät zum Unterricht erscheint und die Klasse ohne
Aufsicht lässt, hat kein Recht, sich über Gewalt zu beklagen.
- Die wirksamste Form des Lernens ist das Modell-Lernen: Fassen wir uns an die eigene Nase.
- Worte können Wunden schlagen, gegen die kein Pflaster hilft.
- Spaßkämpfchen sind nur für die Überlegenen spaßig!
Gewalt und insbesondere Aggression sind untrennbar mit unserer biologischen Existenz, unserem Leben verbunden. Es ist deshalb unmöglich, ein gewaltfreies bzw. aggressionsfreies Zusammenleben zu erreichen. Das muss man akzeptieren. Nicht der ”Gewaltfreiheit” sollte daher unser Bemühen gelten, sondern dem Versuch, die Auftretenswahrscheinlichkeit von Gewalt und Aggression zu minimieren, Eskalationen zu verhindern sowie Gewalt und Aggressionen so zu kanalisieren, dass sie die Mitmenschen möglichst wenig schädigen.
Allen erfolgreichen Maßnahmen gegen Gewalt in der Schule ist gemeinsam:
- Es gibt in der Schule verbindliche Regeln und Absprachen, an die sich alle halten,
auch die Lehrerinnen und Lehrer.
- Es gibt eine wahrnehmbare Schulidentität, die das Wir-Gefühl unterstützt oder der
Schulleiter beziehungsweise die Schulleiterin ist eine starke Integrationsfigur.
- Gewalttätiges Verhalten wird nicht ignoriert, sondern sofort mit einer Reihe gestaffelter
Sanktionen / Maßnahmen beantwortet.
- Der Arbeitsaufwand für die Lehrerinnen und Lehrer ist größer als üblich, der notwendige
Einsatz und das Engagement höher. Die Lehrerinnen und Lehrer sind sich ihrer
Verantwortung als Verhaltensmodelle und Verhaltenstrainer bewusst und üben daher
Selbstdisziplin.
In Zusammenhang mit Gewalt besteht eine Interventionspflicht seitens der Lehrerinnen und Lehrer. Der Schulweg und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen in Überlegungen zur Gewaltprävention von Seiten der Schule einbezogen werden.
Aufsichtspflicht:
Intervention setzt ”Hinschauen” voraus und ”Hinschauen” Anwesenheit. Es muss sichergestellt werden, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Aufsichtspflicht pünktlich nachkommen. Verantwortlich dafür ist die Schulleitung!
Es gibt Vorkommnisse, da darf es nicht in das Ermessen der Schule oder einzelner Lehrerinnen und Lehrer gestellt sein, ob eine Sanktion verhängt wird!
1. Angriff mit Körperverletzung auf Mitschüler und Lehrer;
2. Zerstörung des Eigentums von Mitschülern und Lehrern, Bedrohung, Telefonterror
3. Waffenbesitz,
4. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Missbrauch;
5. Räuberische Erpressung, ”Abziehen”, Schutzgelderpressung,
6. Handel mit Drogen und Waffen.
Unabhängig von der schulischen Sanktion, hat Strafanzeige zu erfolgen.
Die Schule hat keine Möglichkeit, im Falle von Offizialdelikten von einer Anzeige abzusehen.
Die Schulleitung beziehungsweise die betreffende Lehrperson macht sich in diesem Fall der
Strafvereitelung schuldig.
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